Straßenverkehrsgefährdung
- Straßenverkehrsgefährdung
Straßenverkehrsgefährdung,
zusammenfassende
Bezeichnung für einige Straftatbestände des StGB. So wird wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr bestraft, wer die
Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt. Als Gefährdung des Straßenverkehrs wird bestraft, wenn jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug in fahruntüchtigem
Zustand führt oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos erhebliche
Verkehrsverstöße (z. B. Missachtung der Vorfahrt, Wenden auf der
Autobahn, falsches
Überholen) begeht. Die Taten sind im Regelfall mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bedroht (§§ 315 b, c StGB). Die Delikte der Straßenverkehrsgefährdung sind »konkrete Gefährdungsdelikte«; es muss also, anders als bei den
abstrakten Gefährdungsdelikten (wie der
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB), im Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine Schädigung der geschützten Güter in bedrohliche Nähe gerückt war und nur durch Zufall ausgeblieben ist.
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Stra|ßen|ver|kehrs|ge|fähr|dung, die (Rechtsspr.): Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs.
Universal-Lexikon.
2012.
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