Straßenverkehrsgefährdung

Straßenverkehrsgefährdung
Straßenverkehrsgefährdung,
 
zusammenfassende Bezeichnung für einige Straftatbestände des StGB. So wird wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr bestraft, wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, Hindernisse bereitet oder einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt. Als Gefährdung des Straßenverkehrs wird bestraft, wenn jemand im Straßenverkehr ein Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führt oder grob verkehrswidrig und rücksichtslos erhebliche Verkehrsverstöße (z. B. Missachtung der Vorfahrt, Wenden auf der Autobahn, falsches Überholen) begeht. Die Taten sind im Regelfall mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht (§§ 315 b, c StGB). Die Delikte der Straßenverkehrsgefährdung sind »konkrete Gefährdungsdelikte«; es muss also, anders als bei den abstrakten Gefährdungsdelikten (wie der Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB), im Einzelfall nachgewiesen werden, dass eine Schädigung der geschützten Güter in bedrohliche Nähe gerückt war und nur durch Zufall ausgeblieben ist.

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Stra|ßen|ver|kehrs|ge|fähr|dung, die (Rechtsspr.): Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs.

Universal-Lexikon. 2012.

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